Erstgespräch

Ein Erstgespräch bietet die Möglichkeit für ein gegenseitigen Kennenlernen und Raum für Fragen.

Anliegen und Veränderungswünsche können gemeinsam besprochen werden.

Da es mir sehr wichtig ist, mir ausreichend Zeit für das Gespräch zu nehmen, ist es kostenpflichtig.

Die Kosten für ein Erstgepräch betragen 50 Euro.


Kosten

Entscheiden Sie sich nach dem Erstgespräch für einen weiterführende Begleitung,

können wir gemeinsam Rahmenbedingungen und Fragen zum weiteren Prozess besprechen und klären.

Die Kosten für jede weitere Gesprächseinheit in der Dauer von 50 Minuten betragen 80 Euro.

 

Derzeit besteht die Möglichkeit einer Teilrefundierung durch die Krankenkassa.


Dauer

Die Dauer und Frequenz psychologischer und psychotherapeutischer Behandlung

ist von der Fragestellung, vom Erkrankungsbild und von der Zielsetzung abhängig.


Verschwiegenheit

Besprochene Inhalte werden vertraulich behandelt. Während und auch nach Beendigung

der gemeinsamen Zusammenarbeit unterliege ich gemäß §37 Psychologengesetz

und §15 Psychotherapiegesetz der absoluten Verschwiegenheit.